11.01.2016, 05:50 morgenpost.de
Massenmord verjährt nicht
Von Dietmar Seher

Ermittler weiten die Suche nach NS-Kriegsverbrechern aus. Es ist ein Wettlauf mit der Zeit.

Berlin. Lage ist eine Kleinstadt mitten in Deutschland. Hier, im Teutoburger Wald, lebt seit Jahrzehnten ein Geschäftsmann, der seine Vergangenheit in den dunklen Tagen der deutschen Geschichte lieber verschwieg. Man könnte sagen: Er hielt sich hier versteckt. Aber Mitte Februar 2014 standen die Fahnder vor der Tür. Der Geschäftsmann räumte ein: "Ja. Ich habe in Auschwitz gearbeitet."

Andreas Brendel hat zu Jahresbeginn ganz besondere berufliche Wünsche: Dass das Landgericht in Detmold den Raum finden wird, um zwölf Nebenklage-Vertreter unterzubringen. Dass es gelingt, dem Angeklagten aus Lage die Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen nachzuweisen. Vor allem, dass die Gesundheit des Mannes erhalten bleibt. Er ist 93. Die Taten an der Rampe von Auschwitz-Birkenau, die Brendel ihm am 11. Februar im Gerichtssaal vorwerfen will, sind 73 Jahre her. Aber, sagt der Dortmunder Oberstaatsanwalt: "Mord verjährt nicht."

Seit 2013 liefern sich Ankläger wie Brendel diesen Wettlauf mit dem Tod. Ermittler überall in der Republik gehen in einer ersten Runde gezielt gegen die letzten Wachleute des bekanntesten der fünf Vernichtungslager Nazideutschlands vor. Damals schien durch die Verurteilung des Sobibor-Wärters John Demjanjuk in München ein juristisches Fenster geöffnet: die Bestrafung der Gehilfen des Massenmordes an Millionen Juden, selbst wenn eine direkte Beteiligung nicht nachweisbar ist. Das war jahrzehntelang einfach kein Thema. So gerieten Männer und Frauen der Jahrgänge von 1915 und 1925 in den Blick. Greise.

6000 von ihnen hatten als junge Leute zwischen 1941 und 1945 in Auschwitz, Treblinka, Majdanek, Belzec und Sobibor am größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte mitgewirkt. Die meisten sind tot. 50 noch lebende KZ-Gehilfen fand die Ludwigsburger Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen 2013, als sie unter dem jetzt pensionierten Leiter Kurt Schrimm Namens- und Adresslisten zusammenstellte. 30 Fälle gab er an Staatsanwaltschaften weiter.

Jens Rommel, Schrimms Nachfolger, zieht eine erste Bilanz: Von 30 Fällen sind 22 eingestellt worden, "ganz überwiegend, weil die Beschuldigten verstorben sind", wegen fehlender Verhandlungsfähigkeit oder weil sie schon nach dem Krieg in Polen vor Gericht gestanden hatten. "Bleiben acht", rechnet Rommel vor: Es gab ein bahnbrechendes Urteil, das des Landgerichts in Lüneburg gegen Oskar Gröning (94). Es ist noch nicht rechtskräftig. Bei vier weiteren ist das Hauptverfahren eröffnet: Neben Brendels Detmolder Fall geht es gegen eine Kieler SS-Funkerin aus der Lagerkommandantur und einen früheren Wachmann aus Schwerin. Ein weiteres Verfahren wird das Landgericht in Hanau beschäftigen. Wie werden die Richter urteilen? "Nur schwer" sei das vorauszusagen, sagt der 43-Jährige. Die Fälle seien sehr "unterschiedlich gelagert". Gröning, der "Buchhalter von Auschwitz", der die Zahl der Goldzähne der Opfer aufschrieb, hat im April überraschend gestanden: "Ich bin moralisch mitschuldig." Dagegen bestreitet der Angeklagte aus Lage jede Schuld.

Der Bundesgerichtshofentscheidet über die Revision

Was für Rommel aber wichtiger ist: Der Bundesgerichtshof wird die Revision entscheiden, die die Anwälte des Norddeutschen Oskar Gröning eingelegt haben. "Der BGH hat seit Jahrzehnten wieder eine Gelegenheit, sich zur Beteiligung von Personen am Vernichtungsprogramm in den Lagern zu äußern", hofft der Ludwigsburger Staatsanwalt.

Es ist das Urteil, auf das die Ermittler warten. Es ist das Signal, ob die Verfolgung weitergehen wird. Nicht nur KZ-Wärter, auch andere Nazitäter werden von Strafverfolgern gejagt. Nicht wenige Ermittlungsverfahren sind anhängig. Weil brutale Einsatzgruppen an der Ostfront getötet haben, SS-Leute Frauen und Kinder in der Scheune von Oradour verbrannten, Wehrmachtsangehörige 116 Menschen vor der Kirche von Civitella in der Toskana erschossen. Der Ludwigsburger Rommel wird 2016 nach Argentinien reisen, um dort Einwohnerdateien zu durchsuchen. Er will herausfinden, ob dort noch Männer mit einer Vergangenheit als führende deutsche Nazitäter am Leben sind.

Im Düsseldorfer Landeskriminalamt arbeitet Stefan Willms. Der Kriminalhauptkommissar ist Fahnder in Sachen Kriegsverbrecher. Er verhört nicht nur, wühlt sich nicht nur durch manchmal 60.000 angegilbte Aktenseiten. Er besucht dafür auch die alten Tatorte, filmt und fotografiert, misst Blickwinkel und geht die Laufwege nach, die SS-Mörder vor 70 Jahren und länger zurückgelegt haben, bevor sie zielten. Er kennt die Beweisprobleme. Er sucht Indizien. Gerade hat Willms wieder einmal gelernt, wie mühsam es ist, die Früchte der Arbeit zu ernten. Ein Kölner Gericht lehnte es ab, die Hauptverhandlung gegen den 89-jährigen Werner Ch. zu eröffnen, den der Fahnder der Teilnahme an einem SS-Massaker an 642 Zivilisten im französischen Ort Oradour-sur-Glane im Juni 1944 überführt sieht. Ausgeschlossen, dies dem Beschuldigten nachzuweisen, so die Richter. Fehlten doch konkrete Zeugenaussagen. Willms gibt dem Ganzen trotzdem Wert: In Oradour haben die Nachfahren der Ermordeten die deutschen Ermittler umarmt. "Die Opfer haben es verdient, dass alles ans Licht kommt", sagt er.

Auch deshalb weitet die Ludwigsburger Zentrale Stelle die Fahndungen nach den KZ-Wachmannschaften auf weitere Vernichtungsstätten und ihre Außenlager aus. Auf Stutthof beim früheren Danzig und auf Bergen-Belsen zwischen Hamburg und Hannover. Und drei Akten über Wachleute aus Majdanek liegen schon bei den Staatsanwaltschaften. Die Justizminister der Länder haben festgestellt, ein Ende der Arbeit der Zentralen Stelle sei "nicht absehbar".

morgenpost.de