26. Oktober 2009, 13:03 Uhr stern.de
88-Jähriger ist wegen "Silbertannen"-Morden angeklagt

Nach jahrzehntelangem Tauziehen und mehr als 65 Jahre nach den angeklagten Gräueltaten muss sich ab Mittwoch ein 88-Jähriger wegen NS-Kriegsverbrechen vor dem Aachener Landgericht verantworten.

Nach jahrzehntelangem Tauziehen und mehr als 65 Jahre nach den angeklagten Gräueltaten muss sich ab Mittwoch ein 88-Jähriger wegen NS-Kriegsverbrechen vor dem Aachener Landgericht verantworten. Der Prozess gegen den früheren SS-Angehörigen Heinrich B. wegen dreier Morde in den Niederlanden 1944 ist eines von zwei Verfahren, mit denen in diesem Herbst in deutschen Gerichtssälen ein weiteres Kapitel Vergangenheitsbewältigung geschrieben wird: Ende November beginnt in München der Prozess gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher John Demjanjuk, dem die Anklage Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen vorwirft.

Die Vorgeschichte des Aachener Verfahrens, das schon vor seinem Beginn als einer der letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozesse bezeichnet wird, belegt beispielhaft die Schwierigkeiten bei der juristische Aufarbeitung von Nazi-Taten. Denn die Vorwürfe gegen den in einem Altenheim lebenden B. sind seit Jahrzehnten bekannt: Der frühere SS-Mann soll drei von mindestens 54 Morden begangen haben, die das "Sonderkommando Feldmejer" der "Germanischen SS in den Niederlanden" verübte. Opfer der Verbrechen unter dem Codenamen "Silbertanne" wurden Niederländer, die von den Nazis als "antideutsch" eingestuft wurden.

Laut Anklage erschoss B. die drei Zivilisten im Juli und September 1944 in Breda, Voorschoten und Wassenaar - heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. An 13 Verhandlungstagen will das Gericht nun diese Taten in die Gegenwart zurückholen, auch mit Hilfe eines Zeugen aus den Niederlanden. Drei Nebenkläger sind an dem Prozess beteiligt, darunter der Sohn eines der Getöteten.

Wegen der Morde hatte ein Sondergericht in Amsterdam B. 1949 in Abwesenheit zum Tod verurteilt, die Strafe wurde im nachhinein in lebenslänglich umgewandelt. Zuvor war dem SS-Mann die Flucht aus niederländischer Haft gelungen, später kehrte er nach Deutschland zurück und blieb unbehelligt - offenbar, weil die Kooperation zwischen der niederländischen und der damals jungen bundesdeutschen Justiz nicht funktionierte. Es begann ein Tauziehen um die Ahndung der Morde: Zunächst ging es um die Frage, ob B. in die Niederlande ausgeliefert werden kann, dann darum, ob er womöglich die im Nachbarland verhängte Strafe hierzulande verbüßen muss.

Ein 1980 von den Niederländern angestrebtes Auslieferungsersuchen wies das Oberlandesgericht (OLG) Köln zurück - es sei nicht mit letzter Sicherheit zu klären, ob der Verurteilte Deutscher ist. Deutsche aber dürfen nicht ins Ausland überstellt werden. Die Kölner Entscheidung ging zurück auf die bundesrepublikanische Rechtsprechung zu einem Hitler-Erlass vom Mai 1943: Demnach hatte B. mit seinem Eintritt in die Waffen-SS 1940 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Als Sohn eines Niederländers hatte der in Eschweiler bei Aachen geborene B. zunächst die niederländische Staatsbürgerschaft besessen. Diese war ihm aber nach seiner Verurteilung von den Niederländern entzogen worden.

2003 versuchten die Niederlande erneut, B. seiner Strafe zuzuführen. Zwischenzeitlich war ein EU-Übereinkommen zur Vollstreckung ausländischer Verurteilungen in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage beantragten die Niederländer, das Amsterdamer Urteil in Deutschland für vollstreckbar zu erklären. Das Landgericht Aachen stimmte dem zu, das OLG Köln nicht - weil der Ex-Bergmann in dem Amsterdamer Verfahren nicht durch einen Pflichtverteidiger vertreten worden sei. Zugleich nannte es das OLG aber unbefriedigend, dass ein früherer SS-Scherge nicht zur Verantwortung gezogen werden könne.

Nach der Kölner Entscheidung nahm die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Verbrechen in Dortmund neue Ermittlungen gegen B. auf, die letztlich zur Anklage führten. Nun muss sich der herzkranke 88-Jährige der deutschen Justiz stellen. Erst zu Monatsbeginn wies das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde zurück: Das öffentliche Interesse an dem Prozess sei besonders hoch - trotz der inzwischen verstrichenen 65 Jahre.

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