22. Oktober 2009, 10:37 Uhr stern.de
Demjanjuk scheitert mit Klage in Karlsruhe

Der Weg für einen der letzten großen NS-Kriegsverbrecher-Prozesse ist endgültig frei: Das Verfassungsgericht hat zwei Beschwerden des mutmaßlichen Nazi-Schergen John Demjanjuk abgewiesen. Der 89-Jährige wollte damit den Prozessbeginn verhindern und seine Freilassung aus der U-Haft durchsetzen.

Dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher John Demjanjuk kann wie geplant ab 30. November der Prozess gemacht werden. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden des heute 89-jährigen im Zusammenhang mit dem Fall abgelehnt. Damit kann die Hauptverhandlung vor dem Landgericht München beginnen.

Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch wollte mit einer Beschwerde verhindern, dass sein Mandant weiter in Untersuchungshaft bleiben muss. Diese Beschwerde lehnten die Richter vom zweiten Senat ohne Begründung ab. Die zweite Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Landgerichtes München II, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Die Richter argumentierten, dass diese Entscheidung nicht in Karlsruhe angefochten werden könne. Hintergrund ist, dass zunächst der normale Rechtsweg mit unteren Gerichten ausgeschöpft werden muss.

Busch hatte argumentiert, Demjanjuk habe bereits eine siebenjährige Haftstrafe in Israel verbüßt, diese müsse angerechnet werden. Mehr als sieben Jahre Freiheitsstrafe wären vom Münchner Gericht nicht zu erwarten. Damit entfalle der staatliche Strafanspruch.

Einer der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse
Demjanjuk soll während des Zweiten Weltkrieges an der Ermordung Tausender Juden im besetzten Polen beteiligt gewesen sein. Dem 89-Jährigen wird Beihilfe zur Ermordung von mindestens 27.900 Juden vorgeworfen. Als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor soll er im Jahr 1943 ukrainische Juden in Gaskammern getrieben haben - Männer, Frauen und Kinder. Demjanjuk bestreitet die Vorwürfe. Er lebte jahrzehntelang in den USA und wurde im Mai nach Deutschland abgeschoben.

Für einen der letzten großen Kriegsverbrecherprozesse hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts 35 Verhandlungstage bis Mai 2010 vorgesehen. Nach einem Gutachten ist Demjanjuk für drei Stunden täglich verhandlungsfähig.

stern.de