26. November 2012, 22:26 Uhr spiegel.de
Mordanklage gegen mutmaßlichen Nazi-Verbrecher

Er soll im Zweiten Weltkrieg einen niederländischen Widerstandskämpfer hinterrücks erschossen haben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen den früheren SS-Rottenführer erhoben. Ob es zum Prozess gegen den 91-Jährigen kommt, ist noch unklar.

Dortmund - Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat Anklage gegen einen 91 Jahre alten mutmaßlichen NS-Verbrecher erhoben. Am 21. September 1944 soll der frühere SS-Rottenführer Siert B. zusammen mit einem Komplizen den holländischen Widerstandskämpfer Aldert Klaas Dijkema erschossen haben.

Der mutmaßliche Mittäter ist bereits gestorben, Siert B. bestritt bisher jede Beteiligung an der Tat. Die beiden Angehörigen des sogenannten Sicherheitsdienstes (SD) der Nazis waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft damals an einem deutschen Grenzposten stationiert.

In der Nacht vom 21. auf den 22. September 1944 hätten sie einen festgenommenen Widerstandskämpfer auf ein Firmengelände gebracht, sagte der Leiter der Dortmunder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Delikte, Andreas Brendel. Nach der Aufforderung "Geh' mal pissen" seien mindestens vier Schüsse gefallen - zwei davon hätten den Niederländer getötet. "Wir gehen davon aus, dass beide geschossen haben", sagte Brendel. Später hätten sie behauptet, der Mann sei auf der Flucht erschossen worden.

Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg hatte ein niederländisches Gericht den jetzt angeklagten Mann in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Aus unklaren Gründen beantragten die Niederlandeerst Jahrzehnte später eine Auslieferung. Dem kam Deutschland wegen der damaligen Rechtslage jedoch nicht nach: Mit einem alten Erlass aus der Nazi-Zeit war der Niederländer zum deutschen Staatsbürger geworden und damit vor Auslieferung geschützt.

Der Mann sei nach dem Krieg untergetaucht und habe jahrelang unbehelligt unter anderem Namen in Deutschland gelebt, bis der Nazi-Jäger Simon Wiesenthal bei seiner Identifizierung geholfen habe. Wegen Beihilfe zum Mord an zwei Juden wurde der Mann 1980 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Vor einem dreiviertel Jahr nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach Hinweisen eines Journalisten aus den Niederlanden wieder auf. Das Landgericht Hagen muss nun entscheiden, ob ein Hauptverfahren gegen den Beschuldigten eröffnet wird. Nach bisherigen Erkenntnissen steht der Gesundheitszustand des 91-Jährigen dem nicht im Weg. Noch im Sommer hatte der Rentner ein Fernsehinterview gegeben.

Mehrere NS-Kriegsverbrecher wurden nie für ihre mehr als 60 Jahre zurückliegenden Taten bestraft. Die Arbeit der Ermittler ist mühsam.

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