27.05.2012 faz.net
NS-Verbrecher Klaas Carel Faber ist tot

Der niederländische frühere SS-Angehörige Klaas Carel Faber ist tot. Das melden mehrere Medien unter Berufung auf eine Klinik in Ingolstadt. In den Niederlanden war Faber für den Mord an Gefangenen im Transitlager Westerbork zum Tode verurteilt worden. 1952 floh er nach Deutschland, das eine Auslieferung bis zuletzt ablehnte.

Klaas Carel Faber starb am Donnerstag im Alter von 90 Jahren im Klinikum im bayerischen Ingolstadt, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf „Klinikkreise“ am Sonntag meldete. Faber war im Jahr 1947 für den Tod von Gefangenen im holländischen Transitlager Westerbork in seiner Heimat zum Tode verurteilt worden. Er soll nach niederländischen Angaben mindestens 22 Juden und Widerstandskämpfer ermordet haben. Nachdem seine Strafe später in lebenslange Haft umgewandelt worden war, gelang ihm 1952 die Flucht nach Deutschland.

Faber hatte bis zuletzt unbehelligt im Pius-Viertel in Ingolstadt gelebt, geschützt durch einen Erlass aus dem Nationalsozialismus, nach dem alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS deutsche Staatsbürger waren. Mit dem Tod des 90-Jährigen endet ein jahrzehntelanger Rechtsstreit um seine Auslieferung in die Niederlande. Der 1922 im niederländischen Haarlem geborene Faber soll wie sein Bruder Aufseher im Durchgangslager Westerbork gewesen sein. Über das Lager deportierten die Nationalsozialisten Zehntausende niederländische Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager. Bereits in Westerbork wurden viele Juden hingerichtet.

Nach dem Urteil eines holländischen Sondergerichts von 1947 war Faber für den Tod zahlreicher Menschen verantwortlich. Nach niederländischen Angaben soll er mindestens 22 Juden und Widerstandskämpfer ermordet haben. Ebenso wie sein Bruder Piet wurde Klaas Faber zunächst zum Tode verurteilt. Während das Urteil gegen Piet Faber aber vollstreckt wurde, wandelte ein Gericht die Todesstrafe von Klaas Faber 1948 in lebenslange Haft um. Faber gab in diesem Verfahren die Beteiligung an der Ermordung von mindestens sechs Menschen zu. 1952 gelang ihm mit einigen anderen die Flucht nach Deutschland. Seit 1961 lebte er mit seiner Frau in Ingolstadt.

Zwar hatte auch die Bundesrepublik in den 1950er Jahren ein Verfahren gegen Faber eröffnet. Weil Holland kein Beweismaterial weitergab, sprach das zuständige Gericht in Düsseldorf den NS-Verbrecher aber frei. Eine Auslieferung nach Holland lehnte Deutschland unter Berufung auf den „Führererlass“ von 1943 stets ab. Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums, bezeichnete dies als Schande. Das sei ein Zeichen, dass sogar Massenmörder einer gerechten Strafe entgehen können. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzte sich für eine Auslieferung in die Niederlande ein. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte sich zuletzt darum bemüht, dass der Strafvollstreckungsbefehl aus den Niederlanden übernommen wird. Mit dem Tod Fabers ist diese Bemühung nun hinfällig.

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