Der
niederländische frühere SS-Angehörige Klaas
Carel Faber ist tot. Das melden mehrere Medien unter Berufung
auf eine Klinik in Ingolstadt. In den Niederlanden war Faber
für den Mord an Gefangenen im Transitlager Westerbork
zum Tode verurteilt worden. 1952 floh er nach Deutschland,
das eine Auslieferung bis zuletzt ablehnte.
Klaas Carel Faber starb am Donnerstag im
Alter von 90 Jahren im Klinikum im bayerischen Ingolstadt,
wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf „Klinikkreise“ am
Sonntag meldete. Faber war im Jahr 1947 für den Tod
von Gefangenen im holländischen Transitlager Westerbork
in seiner Heimat zum Tode verurteilt worden. Er soll nach
niederländischen Angaben mindestens 22 Juden und Widerstandskämpfer
ermordet haben. Nachdem seine Strafe später in lebenslange
Haft umgewandelt worden war, gelang ihm 1952 die Flucht nach
Deutschland.
Faber hatte bis zuletzt unbehelligt im Pius-Viertel in Ingolstadt
gelebt, geschützt durch einen Erlass aus dem Nationalsozialismus,
nach dem alle niederländischen Freiwilligen der Waffen-SS
deutsche Staatsbürger waren. Mit dem Tod des 90-Jährigen
endet ein jahrzehntelanger Rechtsstreit um seine Auslieferung
in die Niederlande. Der 1922 im niederländischen Haarlem
geborene Faber soll wie sein Bruder Aufseher im Durchgangslager
Westerbork gewesen sein. Über das Lager deportierten
die Nationalsozialisten Zehntausende niederländische
Juden in deutsche Konzentrations- und Vernichtungslager.
Bereits in Westerbork wurden viele Juden hingerichtet.
Nach dem Urteil eines holländischen Sondergerichts
von 1947 war Faber für den Tod zahlreicher Menschen
verantwortlich. Nach niederländischen Angaben soll er
mindestens 22 Juden und Widerstandskämpfer ermordet
haben. Ebenso wie sein Bruder Piet wurde Klaas Faber zunächst
zum Tode verurteilt. Während das Urteil gegen Piet Faber
aber vollstreckt wurde, wandelte ein Gericht die Todesstrafe
von Klaas Faber 1948 in lebenslange Haft um. Faber gab in
diesem Verfahren die Beteiligung an der Ermordung von mindestens
sechs Menschen zu. 1952 gelang ihm mit einigen anderen die
Flucht nach Deutschland. Seit 1961 lebte er mit seiner Frau
in Ingolstadt.
Zwar hatte auch die Bundesrepublik in den 1950er Jahren
ein Verfahren gegen Faber eröffnet. Weil Holland kein
Beweismaterial weitergab, sprach das zuständige Gericht
in Düsseldorf den NS-Verbrecher aber frei. Eine Auslieferung
nach Holland lehnte Deutschland unter Berufung auf den „Führererlass“ von
1943 stets ab. Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums,
bezeichnete dies als Schande. Das sei ein Zeichen, dass sogar
Massenmörder einer gerechten Strafe entgehen können.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) setzte sich für eine Auslieferung in die Niederlande
ein. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte sich
zuletzt darum bemüht, dass der Strafvollstreckungsbefehl
aus den Niederlanden übernommen wird. Mit dem Tod Fabers
ist diese Bemühung nun hinfällig. faz.net
|