13. Januar 2012 14:12 Uhr augsburger-allgemeine.de
90-jähriger Kriegsverbrecher soll doch in Haft
Von Harald Jung

Jahrzehntelang lebte der holländische SS-Mann Klaas Carel Faber unbehelligt in Ingolstadt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft überraschend doch einen Antrag auf Strafvollzug gestellt.

Er sieht aus wie der nette Rentner von nebenan und verhält sich auch so. Aber dieser alte Mann, der kommende Woche seinen 90. Geburtstag feiert, ist ein mehrfacher Mörder: Klaas Carel Faber.

Sein Name steht auf der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums. Der ehemalige SS-Mann wird seit Jahren aus dem Ausland als einer der meistgesuchten Naziverbrecher verfolgt. Bis jetzt hielt die deutsche Justiz ihre schützende Hand über ihn. Doch nun will die Staatsanwaltschaft Ingolstadt überraschend einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn vollstrecken, Faber droht damit die Verbüßung einer lebenslangen Haftstrafe. Der gebürtige Holländer, der in seiner Heimat wegen Beteiligung an der Erschießung von insgesamt 22 Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern zunächst zum Tode verurteilt wurde, ist auch immer wieder eine politische Reizfigur. Viele Anläufe der holländischen Regierung, ihn der gerechten Strafe zuzuführen, sind aber gescheitert.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf Strafvollzug kommt nach dem jahrzehntelangen Ringen jetzt wie aus heiterem Himmel. Faber soll seine später von einem holländischen Berufungsgericht in „lebenslänglich“ umgewandelte Strafe absitzen. Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter bestätigte gestern den Strafantrag auf Anfrage unserer Zeitung. Weitere Informationen, wie es zu diesem scheinbaren Gesinnungswandel kommt, gab Walter nicht. Er spricht von neuen Grundlagen, hält sich ansonsten aber bedeckt. Ingolstadts Justiz wird wegen des Falles seit Jahren von den Medien in Holland und Israel heftig attackiert.

Entstanden sein könnten die neuen Grundlagen für eine rechtliche Neubeurteilung durch die Ablehnung eines Antrages der holländischen Justiz auf Strafvollzug. Dieses Ersuchen erreichte die Bundesrepublik im Herbst 2010, wurde aber abgelehnt. Und spätestens da sah es so aus, dass die Akte Klaas Carel Faber für immer geschlossen wird, denn der Fall war damit „juristisch tot“, wie es damals ein Justizsprecher formulierte. Trotzdem erließ Holland einen europäischen Haftbefehl gegen Faber und stellte einen Auslieferungsantrag, der jedoch ebenfalls abgelehnt wurde.

Die gesetzliche Grundlage dafür schuf 1943 Adolf Hitler per „Führer-Erlass“. Demnach wurde allen nichtdeutschen Mitgliedern der Waffen-SS automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Dieser sogenannte „Führer-Erlass“ ist 1953 vom Bundesgerichtshof überprüft und als geltendes Recht bestätigt worden. Deshalb konnte Deutschland Faber nie ausliefern.

Im Juni 1947 wurde Klaas Carel Faber mit seinem zwei Jahre älteren Bruder Piet in seiner Heimat vor ein Sondergericht gestellt, beide wurden zum Tod verurteilt und der Bruder später auch hingerichtet. Bereits im Januar 1948 kam es in Holland zur Berufungsverhandlung für Klaas Carel Faber und die Todesstrafe wurde in lebenslange Haft umgewandelt. Die Rettung brachte wohl das letzte Gnadengesuch, das der Bruder vor seiner Hinrichtung formuliert hat. Darin beteuert Piet Faber, sein Bruder habe nicht bei allen Erschießungskommandos selbst geschossen. Klaas Carel Faber gestand in der Berufung immerhin die aktive Beteiligung an der Erschießung von sechs Menschen im Konzentrationslager Westerbork ein.
Während einer Filmvorführung gelang ihm die Flucht

Er kam ins Gefängnis und trat die Strafe an. Doch am zweiten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1952 gelang ihm und fünf anderen Häftlingen während einer Filmvorführung die Flucht. Faber schlug sich nach Deutschland durch und hielt sich zunächst im Ruhrgebiet auf, von den Niederlanden stets verfolgt. Alle juristischen Bemühungen scheiterten. Aber der politische Druck wurde größer: Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre bayerische Kollegin Beate Merk zuletzt mehrfach aufgefordert, die Verfolgung Fabers im Sinne der Holländer in die Wege zu leiten. Da dürfte der Schlüssel liegen, der diesem Fall eine entscheidende Wende gibt.

Über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheidet nun die Vollstreckungskammer am Landgericht Ingolstadt. Damit kommt ein neues Verfahren mit vielen Widerspruchsmöglichkeiten in Gang. Das kann Jahre dauern. Dass Faber tatsächlich ins Gefängnis kommt, ist unwahrscheinlich. Er ist krank und dürfte somit haftunfähig sein. »Kommentar

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