16.05.2011
spiegel.de
Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Das Verfahren gegen den ehemaligen KZ-Wachmann John Demjanjuk geht in eine neue Runde. Nach der Verurteilung des 91-Jährigen vor dem Münchner Landgericht hatte die Verteidigung Revision eingelegt. Jetzt schloss sich die Staatsanwaltschaft an.

München - Die Staatsanwaltschaft München will das Urteil über eine mehrjährige Haftstrafe gegen den früheren KZ-Wachmann John Demjanjuk überprüfen lassen. Zugleich reichte sie eine Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls gegen den 91-Jährigen ein, wie die Sprecherin Barbara Stockinger am Montag in München sagte.

Zu den Gründen wollte sie sich am Montag nicht äußern. Zuerst werde man die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten. Die Verteidigung hatte bereits kurz nach dem Schuldspruch am vergangenen Donnerstag Revision eingelegt.

Demjanjuk war wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.060 Juden im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zugleich hob das Landgericht den Haftbefehl als nicht mehr verhältnismäßig auf. Der 91-Jährige, der meistens im Rollstuhl sitzt, wurde von der Stadt München in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Den Ort will die Stadt weiterhin nicht nennen.

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