17. März 2011 22:00 Uhr augsburger-allgemeine.de
Klaas Carel Faber ist Deutscher
Der 89-Jährige muss seiner Auslieferung selbst zustimmen
Von Luzia Riedhammer

Ingolstadt Seit Jahren versuchen deutsche und niederländische Behörden, den mutmaßlichen NS-Kriesgverbrecher Klaas Carel Faber (89) für seine Gräueltaten büßen zu lassen. Jetzt ist ein weiterer Versuch gescheitert. Die Niederländer wollten mittels eines EU-Haftbefehls die Auslieferung des Mannes, der seit 50 Jahren in Ingolstadt im Piusviertel lebt, erreichen. Doch jetzt steht fest: Faber ist Deutscher und nicht Holländer. Er müsste einer Auslieferung damit selbst zustimmen.

Faber ist zwar 1929 in den Niederlanden geboren, bekam aber aufgrund eines Führererlasses als Freiwilliger der Waffen-SS die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Frage, der die Justiz jetzt nachging, war die: Ist Faber tatsächlich Deutscher? Eine Überprüfung der Stadt Ingolstadt, die die Ergebnisse an die Generalstaatsanwaltschaft in München weitergeleitet hat, ist zu einer Antwort gekommen: Ja.

Wie Alfons Obermeier, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der NR gegenüber bestätigte, gibt es dafür mehrere Gründe. Letztlich ausschlaggebend war, dass Faber in den vergangenen Jahrzehnten stets als deutscher Staatsbürger behandelt worden ist. Vermutlich im April wird Faber selbst vom Ermittlungsrichter befragt, aber eine Auslieferung kann ohne sein Einverständnis nicht erfolgen.

Damit dürfte der vorerst letzte Versuch gescheitert sein, Faber nach Holland auszuliefern. Dort war er nach dem Krieg zum Tode verurteilt worden, weil er an der Ermordung von 22 Gefangenen beteiligt gewesen sein soll. Die Strafe war 1948 in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt worden, doch Faber gelang 1952 eine spektakuläre Flucht nach Deutschland.

Sämtliche Versuche, ihn in der Bundesrepublik zur Verantwortung zu ziehen, sind gescheitert. Ausschlaggebend ist dabei vor allem eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Dort war der Fall in den 50er Jahren gelandet, doch zu einem Verfahren kam es nie. Die Beweise reichten nicht aus, hieß es damals. Und mit diesem Quasi-Freispruch ist ein erneutes Verfahren in Deutschland mit dem bisherigen Ermittlungsstand nicht möglich.

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