28. August 2010 net-tribune.de
Neue Bewegung im Fall des Nazi-Kriegsverbrechers Klaas Faber

Frankfurt/Main - Das Bundesjustizministerium will die Vollstreckung eines niederländischen Gerichtsurteiles mit Hilfe des Außenministeriums doch noch ermöglichen. Wie ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Samstag auf Anfrage sagte, will das Ministerium die Niederlande kontaktieren, die schließlich die Vollstreckung des Urteils beantragen könnten.

Der frühere SS-Mann Faber wurde 1947 wegen mehrfachen Mordes zum Tode verurteilt. Später wurde das Urteil in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 1952 floh Faber nach Deutschland und wurde nicht ausgeliefert, weil er wegen seiner SS-Mitgliedschaft als deutscher Staatsbürger gilt. 1957 lehnte das Landgericht Düsseldorf einen neuen Prozess ab, weil es nicht genügend Beweise gegen Faber sah.

Bewegung kam in den Fall erst in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2004 stellten die Niederlande einen Antrag auf Vollstreckung der Haft, was das Landgericht Ingolstadt jedoch mit Verweis auf die Entscheidung von 1957 ablehnte. 2006 wurden neue Beweismittel an die Münchner Staatsanwaltschaft übermittelt. Sie sah aber nur genügend Anhaltspunkte für Totschlag und nicht für Mord, womit die Taten verjährt wären. Um die Ingolstädter Entscheidung aus dem Jahr 2004 zu überprüfen, ist ein neuer Antrag aus den Niederlanden nötig.

Medienberichten zufolge lebte Faber jahrzehntelang unbehelligt in Deutschland und arbeitete bei einem großen Autohersteller bis zur Rente. Nach Ermittlungen des Simon-Wiesenthal-Zentrums stammt der heute 88-Jährige aus einer niederländischen, den Nazis gewogenen Familie und meldete sich im Zweiten Weltkrieg freiwillig zur SS. Er wurde 1947 als Mitglied eines Mordkommandos verurteilt, das für den Tod von mindestens elf Menschen verantwortlich war. Zu den Opfern gehörten niederländische Widerstandskämpfer und Bürger, die Juden vor der Verfolgung versteckten.

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