Dienstag, 02. März 2010
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Prozess gegen SS-Mörder
BoereAnklage fordert lebenslänglich

1944 hat der SS-Mann Boere drei niederländische Zivilisten ermordet. Ein Hitler-Erlass aus dem Jahr 1943 schützte ihn nach dem Krieg vor Verfolgung. Im Alter von 88 Jahren muss er damit rechnen, den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen zu müssen.

Der frühere SS-Mann Heinrich Boere soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen dreifachen Mordes für den Rest seines Lebens ins Gefängnis. Boere ist heute 88 Jahre alt.

Für den Mord an drei niederländische Zivilisten unter NS-Besatzung forderte die Anklage "je eine lebenslange Haftstrafe". Als Mitglied des SS-Killerkommandos "Feldmeijer" habe Boere die Männer 1944 heimtückisch erschossen. "Es liegen keine mildernden Umstände vor", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß in seinem Plädoyer vor dem Aachener Landgericht. Boere hatte die Morde gestanden, sich aber auf Befehlsnotstand berufen.
" Kein kleines Licht"

"Hier steht kein sogenanntes kleines Licht vor Gericht", sagte Maaß. Boere folgte der Verhandlung an 18 Prozesstagen im Rollstuhl. "Wir sind es den Opfern schuldig, sie nicht zu vergessen", begründete Maaß die Notwendigkeit der Aufklärung 65 Jahre nach Kriegsende. Auch sei es eine Verpflichtung, die Grauen der Nazi-Verbrechen in Erinnerung zu behalten. Die beiden Nebenkläger, Söhne von zwei Opfern, forderten lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Boere habe mit Komplizen im Juli und September 1944 auf Befehl drei Männer in Breda, Voorschoten und Wassenaar bei Den Haag heimtückisch erschossen. "Die Ausführung der Befehle verstieß gegen das elementare Tötungsverbot", sagte Maaß. Die Befehle seien rechtswidrig gewesen. Boere habe mit einer "menschenverachtenden Gesinnung" gehandelt. Er habe sich selbst für das Mordkommando "Feldmeijer" gemeldet, habe sich nie darum bemüht, von den Ausführungen freigestellt zu werden und sei selbst in letzter Minute nicht ausgestiegen, obwohl das möglich gewesen wäre.
Geschützt von einem Hitler-Erlass

Boere, der auf der Liste der zehn meistgesuchten NS-Kriegsverbrecher des Wiesenthal-Zentrums steht, hat die Taten gestanden, beruft sich jedoch darauf, dass er nur Befehle ausgeführt habe. Jahrzehntelang lebte er unbehelligt in der Bundesrepublik. Obwohl ein Gericht in Amsterdam ihn verurteilt hatte, wurde er nie ausgeliefert: Dank eines "Führererlasses" vom Mai 1943 galt der gebürtige Niederländer in der Bundesrepublik als Deutscher - die Auslieferung war damit unmöglich.

In Deutschland entschied die Staatsanwaltschaft Dortmund 1984, dass die Boere zur Last gelegten Morde nicht als solche zu werten seien. Die Aktion "Silbertanne", an der Boere beteiligt war, sei "zulässig und rechtmäßig" gewesen. Diese Haltung seitens der Ermittler hat sich erst in den vergangenen Jahren verändert.

Die Verteidigung soll am 16. März plädieren. Das Urteil wird für den 23. März erwartet.

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