08.10.2009 - 14:32 rp-online.de
Grünes Licht für Aachener NS-Prozess

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Donnerstag grünes Licht für den Prozess gegen einen früheren SS-Hauptscharführer in Aachen gegeben. Der Mann soll 1944 in den Niederlanden drei Menschen heimtückisch ermordet haben.

Einem der letzten Nazi-Kriegsverbrecher-Prozesse in Deutschland steht nichts mehr im Wege. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde des früheren SS-Mannes Heinrich Boere. Der 88-Jährige hatte sich gegen seine Ladung zu der am 28. Oktober beginnenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Aachen gewandt. Wegen seiner schweren Herzerkrankung bestehe bei einem Prozess für ihn Lebensgefahr, machte er geltend.

Die Staatsanwaltschaft wirft Boere gemeinschaftlichen Mord in drei Fällen vor. Er soll als Mitglied des SS-Kommandos "Silbertanne" drei niederländische Zivilisten ermordet haben. Zwischen Juli und September 1944 habe er die drei Niederländer als SS-Hauptscharführer gemeinsam mit anderen SS-Angehörigen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen.

Im Januar 2009 hatte das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt, weil ein Sachverständiger den Angeklagten für nicht verhandlungsfähig erklärt hatte. Boere sei schwer herzkrank.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied aber im Beschwerdeverfahren im Juli 2009, dass der Prozess vor dem Landgericht Aachen doch eröffnet werden kann. Der Gesundheitszustand Boeres habe sich "zusehends verbessert".

Daraufhin bestimmte das Landgericht Aachen den Termin zur Hauptverhandlung auf den 28. Oktober mit zwölf Fortsetzungsterminen bis zum 18. Dezember 2009. Zudem wurde eine ärztliche Betreuung Boeres während der Verhandlung angeordnet.

Das Bundesverfassungsgericht betonte, das OLG habe zwischen dem Interesse Boeres an seiner körperlichen Unversehrtheit und der Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege richtig abgewogen. Der Gesundheitszustand Boeres sei derzeit zumindest stabil. Eine umfangreiche, schwierige Beweisaufnahme sei nicht zu erwarten.

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