08.07.2009
spiegel.de
Demjanjuk scheitert mit Klage wegen Abschiebung

Der Prozess gegen John Demjanjuk in München rückt näher: Die Auslieferung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers aus den USA war laut Bundesverfassungsgericht rechtens. Damit scheiterte die Klage des 89-Jährigen, dem Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen vorgeworfen wird.

Karlsruhe - Die Abschiebung des mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechers John Demjanjuk aus den USA war rechtens. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss eine Verfassungsbeschwerde Demjanjuks. Er lege nicht dar, "in welchen konkreten Grundrechten er im Einzelnen verletzt worden" sei.

Zudem habe er nicht begründen können, warum ihm die USA die im Auslieferungsvertrag mit der Bundesrepublik garantierten Rechte vorenthalten habe. Deshalb sei die Beschwerde unzulässig. Damit scheiterte die Klage des 89-Jährigen, der sich nun vor dem Oberlandesgericht München wegen der Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen verantworten muss.

Nach langem juristischem Hin und Her war Demjanjuk im Mai von den USA nach Deutschland abgeschoben worden. Grundlage dafür war sein Status als Staatenloser. Die US-Behörden hatten dem gebürtigen Ukrainer seine amerikanische Staatsbürgerschaft entzogen, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er bei seiner Einwanderung in die USA falsche Angaben gemacht hatte.

Der gebürtige Ukrainer Demjanjuk soll 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor in Polen an der Ermordung von 29.000 Menschen beteiligt gewesen sein. Das Amtsgericht München erließ deshalb im März 2009 einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum vielfachen Mord. Seit dem 12. Mai 2009 - dem Tag seiner Überstellung nach Deutschland - befindet sich Demjanjuk in Untersuchungshaft in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Demjanjuk war 1952 in die USA ausgewandert und hatte wegen einer Verwechslung mit dem berüchtigten KZ-Schergen "Iwan der Schreckliche" in Israel sechs Jahre lang in der Todeszelle gesessen. In München drohen ihm bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Massenmord bis zu 15 Jahre Gefängnis. Juristen erwarten, dass der Prozess vor dem Schwurgericht im September oder Oktober beginnen könnte.

spiegel.de