Düsseldorf
(Reuters) - Das Oberlandesgericht Köln hat ein 88-jähriges
früheres SS-Mitglied für verhandlungsfähig
erklärt.
Damit machte es nach Mitteilung vom Dienstag den Weg für
einen Prozess gegen Heinrich B. wegen dreifachen Mordes in
den besetzten Niederlanden während des Zweiten Weltkriegs
frei. Trotz einer schweren Herzerkrankung und weiterer gesundheitlicher
Beeinträchtigungen sei von der Verhandlungsfähigkeit
des Angeklagten auszugehen. Mit der Entscheidung hob das
OLG eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Aachen
vom Januar auf. Den Termin der Hauptverhandlung muss nun
das Landgericht bestimmen. (Az.: 2 Ws 69/09)
Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft B. vor, als Angehöriger
eines gegen Widerstandskämpfer eingesetzten Sonderkommandos
der "Germanischen SS in den Niederlanden" 1944
heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen drei
Menschen getötet zu haben. Nach dem Krieg wurde er von
US-Truppen gefasst und gestand die Morde, floh jedoch nach
Deutschland. In den Niederlanden wurde er daraufhin 1949
in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Ein Auslieferungsgesuch
von 1980 lehnte Deutschland mit Verweis auf Bedenken wegen
seiner Staatsangehörigkeit ab.
Das auf die Aufspürung mutmaßlicher NS-Verbrecher
spezialisierte Simon-Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem begrüßte
die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Es hatte Heinrich
B. im April als einen der zehn wichtigsten noch gesuchten
mutmaßlichen NS-Verbrecher bezeichnet. Der Leiter des
Zentrums, Efraim Zuroff, bezeichnete es als wichtig, dass
B. angesichts seines hohen Alters nun möglichst schnell
vor Gericht gestellt werde.
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