26.11.2008

spiegel.de
  München lehnt Verfahren gegen Nazi-Schergen Demjanjuk ab  
 

Iwan Demjanjuk soll an der Ermordung von fast 30.000 Juden beteiligt gewesen sein. Fahnder wollen den gebürtigen Ukrainer daher in München vor Gericht stellen. Doch die Generalstaatsanwaltschaft hat nun eine Anklageerhebung abgelehnt - sie sei nicht zuständig.

Ludwigsburg - Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrecher Iwan "John" Demjanjuk in Deutschland droht zu scheitern.

Die Generalstaatsanwaltschaft München lehnt eine Übernahme des Falls ab. "Die Münchner haben eine Zuständigkeit verneint", sagte der Leiter der weltweit größten Fahndungsstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Kurt Schrimm, am Mittwoch.

Nach Rückgabe der Akten an die Zentrale Stelle will die Fahndungsstelle die Zuständigkeit vom Bundesgerichtshof (BGH) klären lassen. "Wir leiten das heute noch in die Wege", sagte Schrimm. Der in den USA lebende gebürtige Ukrainer Demjanjuk soll an der Ermordung von fast 30.000 Menschen beteiligt gewesen sein.

München sei der Ansicht, dass sich Demjanjuk kurz vor seiner Ausreise in die USA im Jahr 1952 nicht mehr in der Nähe der bayerischen Landeshauptstadt aufgehalten, sondern vielmehr zuletzt in Ludwigsburg und Bremen gelebt habe.

"Mit Demjanjuks dortigen kurzfristigen Aufenthaltsorten ist weder ein ständiger Aufenthalt noch ein Wohnsitz begründet", betonte der Jurist. "Wir können niemanden zwingen, das Verfahren zu übernehmen, sind aber der Ansicht, dass der Fall nach München gehört."

Prozess in Deutschland

Demjanjuk soll sich als Angehöriger der Wachmannschaften des Vernichtungslagers Sobibor (Polen) 1943 der Beihilfe zur grausamen Ermordung von mindestens 29.000 europäischen Juden schuldig gemacht haben. Darunter - und das ist für eine mögliche Anklageerhebung in Deutschland wichtig - waren rund 1900 deutsche Juden. "Aufgrund der Tatvorwürfe sind wir immer noch zuversichtlich, dass gegen ihn ein Prozess in Deutschland geführt werden kann", sagte Schrimm.

Der heute 88-jährigen Demjanjuk ist in der Ukraine geboren worden und hatte die US-Staatsbürgerschaft. Diese wurde ihm in diesem Jahr aberkannt. Die USA haben starkes Interesse daran, Demjanjuk loszuwerden. Die Ukraine und auch andere Staaten wollen ihn hingegen nicht aufnehmen. Der nun staatenlose Demjanjuk, der in Ohio lebt, war nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in einem Flüchtlingslager bei München untergetaucht und 1952 in die USA ausgewandert.

Als Demjanjuks Mitwirkung am Holocaust Ende der siebziger Jahre bekannt wurde, lieferten ihn die USA 1986 an den Staat Israel aus. Dort wurde er wegen seiner angeblichen Tätigkeit als besonders grausamer Wachmann "Iwan der Schreckliche" im Vernichtungslager Treblinka angeklagt. 1988 wurde Demjanjuk zum Tode verurteilt.

Der Oberste Gerichtshof Israels sprach Demjanjuk 1993 von dem Vorwurf, der Wachmann "Iwan der Schreckliche" in Treblinka gewesen zu sein, frei, da seine Identität nicht sicher geklärt werden konnte. Nach dem Prozess in Israel kehrte Demjanjuk in die USA zurück.

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