25. August 2008

ludwigsburger-kreiszeitung.de
  Der Prozess Julius V.: Eine einzige Aussage reicht aus
Julia Essich-Föll
 
 

Der Fall Julius V. ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Jahrzehnte nach Kriegsende, Beweise und Zeugen für NS-Verbrechen zu finden. Julius V. hat nach Auffassung des Gerichtes während des Krieges als Lehrer an der SS-Nachrichtenschule in Leitmeritz sieben jüdische Häftlinge erschossen. Grundlos. Und obwohl es dafür einen Augenzeugen gab, gestaltete sich der Prozess gegen den damals 82-Jährigen als äußerst schwierig.

Der Fall Julius V. ist ein Beispiel dafür, wie schwierig es ist, Jahrzehnte nach Kriegsende, Beweise und Zeugen für NS-Verbrechen zu finden. Julius V. hat nach Auffassung des Gerichtes während des Krieges als Lehrer an der SS-Nachrichtenschule in Leitmeritz sieben jüdische Häftlinge erschossen. Grundlos. Und obwohl es dafür einen Augenzeugen gab, gestaltete sich der Prozess gegen den damals 82-Jährigen als äußerst schwierig.
Der Name Julius V. tauchte bereits in den 60er Jahren während eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Dortmund auf. Damals sagte ein Zeuge aus, Julius V. habe in Leitmeritz Juden erschossen. Er benannte Zeugen, um seine Aussage zu untermauern, doch die sagten alle aus, nichts zu wissen. Später widerrief der Mann seine Aussage. Er starb, das Verfahren wurde eingestellt.
Im April 1998 bekam die Zentrale Stelle in Ludwigsburg einen Anruf von Simon Wiesenthal (Holocaust-Überlebender und Nazi-Jäger): „V. hat in Leitmeritz sieben Personen erschossen.“ Sehr viel mehr sagte er nicht. Kurz darauf reichte Wiesenthal in Ludwigsburg die schriftliche Anzeige gegen Julius V. ein. Es wurden drei Zeugen genannt, einer davon war Adalbert Lallier, ein Universitäts-Professor aus Montreal/Kanada, mehrfach ausgezeichnet mit dem Titel Professor des Jahres.
Die Zentrale Stelle leitete die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Stuttgart weiter. Damit wurde der Fall V. eine Sache für den damaligen Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm (heute Leiter der Zentralen Stelle). „Solche Fälle gibt es öfter“, sagt Schrimm. Deshalb habe man sich anfangs nichts Großes erhofft. Doch weil gegen V. schon 40 Jahre zuvor ein solcher Vorwurf erhoben wurde, versuchte er, den Zeugen Lallier in Montreal zu erreichen. Er gab an, Augenzeuge zu sein.
Zur Vernehmung wurde Adalbert Lallier nach Deutschland eingeflogen. In Bayern wurde er von Schrimm und einem Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) fünf Stunden lang
vernommen. „Auf der Hinfahrt waren wir der Meinung, dass das einen Schlag ins Wasser gibt. Auf der Rückfahrt waren wir von Lalliers Glaubwürdigkeit überzeugt“, erinnert sich Schrimm.
Lallier hatte drei Zeugen benannt: Je einen Professor aus München und Göttingen sowie einen Zahnarzt aus der Pfalz. Die drei waren laut Lallier damals zum Leiter der SS-Nachrichtenschule gegangen und hatten von dem Vorfall berichtet.
„ Davon ist kein Wort wahr“, sagten alle drei einmütig aus, als sie befragt wurden. Selbst unter Eid blieben sie dabei. Schrimm setzte den Zeugen sogar so heftig zu, dass er eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekam.
Adalbert Lallier wurde erneut nach Deutschland geflogen. Diesmal wurde er von einem Richter vernommen. Und auch der glaubte dem Zeugen.
Das LKA entdeckte zudem eine Liste, auf der alle Namen der Schüler der Nachrichtenschule in Leitmeritz verzeichnet waren. Von den 1000 Schülern waren noch rund 400 am Leben. Die Staatsanwaltschaft erstellte einen Fragebogen, der an die jeweiligen örtlichen Polizeibehörden verschickt wurde. Die ehemaligen Schüler wurden als Zeugen vernommen. „Manche wollten gar nicht kommen“, erinnert sich Schrimm. „Nicht ein einziger hat die Tat-Version bestätigt. Allerhöchstens räumten sie ein, von einem Vorfall gehört zu haben, aber das sei nicht V. gewesen.“
Nun war es Schrimm, der nach Montreal flog, um erneut Adalbert Lallier zu vernehmen. Diesmal im Generalkonsulat. Überzeugt von dem, was er hörte, erhob Schrimm Anklage. Der Prozess fand vor dem Landgericht Ravensburg statt. Der Vorsitzende Richter rief Schrimm im Vorfeld an, glaubte ebenfalls an ein erfolgloses Unterfangen. Es stand eine Zeugenaussage gegen 400, und die Tat lag 60 Jahre zurück.
Es war im Oktober 2000: Vor dem Landgericht begann die Hauptverhandlung gegen Julius V. 33 Tage waren angesetzt. Allein Adalbert Lallier wurde vier Tage lang vernommen.
Am Ende war das Gericht überzeugt von der Aussage des Professors aus Montreal. Julius V. wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. V.s Anwälte legten Revision ein, Schrimm ebenfalls. „Auf Mord steht Lebenslänglich, und V. hat nur zwölf Jahre bekommen“, so Schrimm.
Die Entscheidung lag beim Bundesgerichtshof. Zwei Wochen, bevor das Urteil vom BGH da war, starb Julius V. im Alter von 84 Jahren an einem Krebsleiden. Damit hat Julius V. rechtlich als unschuldig zu gelten. Wegen Haftunfähigkeit war er einige Monate zuvor aus der Untersuchungshaft auf dem Hohenasperg entlassen worden.

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